Fragen und Antworten

  1. Kann ich Ihre Versicherung unabhängig von Nationalität und Land erwerben?

    Diese Versicherung ist nicht verfügbar für Einwohner von Afghanistan, Birma (Myanmar), Iran, Kuba , die Krim-Region und die Volksbezirke Saporischschja, Cherson, Donezk und Luhansk, Nordkorea, Somalia, Simbabwe, Sudan, Syrien, die Russische Föderation, Venezuela, und Weißrussland.

  2. Ich lebe in einem europäischen Land. Kann ich die Reiseversicherung abschließen?

    Ja, Sie können. Diese Versicherung bietet nur Schutz wenn Sie sich innerhalb des Schengen-Raums außerhalb Ihres Heimatlandes in Kombination mit einer Reise befinden. Sie ist typisch für Reisekunden, die ein Schengen-Visum beantragen und eine Versicherung für ärztliche Notfälle abschließen möchten. 
     
    Diese Versicherungspolice deckt möglicherweise nicht alles, was Sie von ihr erwarten. Sie sollten sie vorsichtig lesen, um sicherzustellen, dass sie den benötigten Schutz bietet.
     
    Es kann sein, dass Sie bereits über eine Versicherung verfügen, die einige oder alle Fälle, die diese Versicherungspolice deckt, beinhaltet. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dies zu erforschen.
     
    Europ Assistance hat Ihnen keine Empfehlung bzw. Rat darüber erteilt, dass dieses Produkt Ihren persönlichen Versicherungsanforderungen entspricht.

  3. Ich möchte für eine Familie oder eine Gruppe von Menschen abschließen. Kann ich das tun?

    Ja. Sie können die Versicherung mit einem Schutz für bis zu 9 Personen mit einer einzigen Zahlung abschließen.

  4. Ich benötige kein Visum um den Schengen-Raum zu betreten. Kann ich mich trotzdem anmelden?

    Ja. Wir werden Ihre Reise zu denselben Konditionen decken.

  5. Ich möchte mich für jemand anders anmelden. Was für Informationen soll ich vorlegen, um die Reiseversicherung abzuschließen?

    Während der Anmeldung werden Sie gebeten, den Namen, das Geburtsdatum, die Pass-Nr., die Nationalität und den Wohnsitz jeder Person anzugeben, die Sie versichern möchten.

  1. Was ist der Schengen-Raum?

    Der Schengen-Raum umfasst Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Vatikan.

  2. Benötige ich ein Visum um den Schengen-Raum zu betreten?

    Abhängig von Ihrer Nationalität, kann es sein, dass sie eins benötigen. Sie können unser Hilfswerkzeug benutzen, um zu sehen, ob Sie eins benötigen oder nicht. 

  3. Wohin übermittle ich meinen Visumsantrag?

    Sie müssen Ihren Schengen-Visumsantrag an das Konsulat des Landes übermitteln, welches Sie zu allererst betreten werden, oder -im Fall eines Besuchs mehrerer Schengen-Staaten- an das Land, in dem Sie am längsten wohnen werden (z.B. Ihr Hauptzielort oder Ihr Reiseziel).  

  4. Kann ich den Schengen-Raum von einem anderen Land aus betreten, als das, von dem ich meinen Visumsantrag erhielt?

    Sie können normalerweise mit einem Visum, das in irgendeinem Schengen-Land ausgestellt wurde, die Grenze jedes Schengen-Landes passieren. Das Kurzaufenthaltsvisum berechtigt Sie jedoch nicht automatisch dazu, den Schengen-Raum zu betreten.

  5. Wie lange kann ich im Schengen-Raum mit Hilfe meines Visums verbleiben?

    Das Schengen-Visum ist ein Kurzaufenthaltsvisum, womit Sie nicht länger als 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen bleiben dürfen. Die genaue Gültigkeitsdauer Ihres Visums ist auf dem Visumsaufkleber notiert unter der Überschrift „Dauer des Besuchs”. Mit einem einfachen Einreisevisum können Sie den Schengen-Raum nur einmalig betreten. Dies ist auf dem Visumsaufkleber unter der Überschrift „Anzahl der Eintritte” durch eine „1” verzeichnet. Ein Visum für zwei oder mehrere Eintritte erlaubt zwei oder mehrere Eintritte während der Gültigkeitsdauer des Visums. Dies ist auf dem Visumsaufkleber durch „02”oder „MULT” unter der Überschrift „Anzahl der Eintritte” vermerkt.

  6. Wie lang dauert die Visums-Ausstellungsprozedur?

    In der Regel wird eine Entscheidung ab dem Moment der Übermittlung des Visumsantrags an das Konsulat innerhalb von 15 Kalendertagen getroffen. Dieser Zeitraum kann sich jedoch bis auf 30 bzw. 60 Tage hinausziehen. 

  7. Meinem Visum wurde nicht stattgegeben. Kann ich eine Rückerstattung der Reiseversicherungskosten bekommen?

    Ja. Schicken Sie uns bitte eine E-Mail Nachricht an schengen@schengen.europ-assistance.com mit dem Nachweis der Verweigerung des Visums und wir werden den ursprünglich entrichteten Betrag in voller Höhe an alle Personen, denen das Schengen-Visum verweigert wurde, zurückerstatten.

  1. Was sollte ich für einen Schutz wählen?

    All unsere Versicherungen entsprechen den Anforderungen der Schengen-Botschaften. Besuchen Sie bitte die Seite der Schengen-Produkte, um die Unterschiede zu sehen.

  2. Gilt der Schutz für den europäischen Teil der Türkei?

    Nein. Die Police von Europ Assistance Schengen / Schengen-Plus bietet Schutz in Ländern des Schengen-Raums bzw. des Schengen-Raums und der Europäischen Union.

  3. Wie kann ich die Daten meiner Versicherung ändern?

    Sie können dies vor dem Beginn Ihres Versicherungsschutzes tun, indem Sie uns eine E-Mail schicken an schengen@schengen.europ-assistance.com 

  4. Ich versuche, in den Bereich ”Mein Konto” zu gelangen, habe jedoch meine Policennummer nicht. Wie finde ich meine Policennummer?

    Ihre Policennummer befindet sich auf Ihrem Versicherungszertifikat und/oder auf dem Dokument “Besondere Bedingungen“. Beide Dokumente sollten Sie nach dem Kauf per E-Mail erhalten haben. Sofern Sie die E-Mail mit der Kaufbestätigung nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob sie sich in Ihrem Spam-Ordner befindet. Ist dies nicht der Fall, kontaktieren Sie uns bitte unter schengen@schengen.europ-assistance.com.

  5. Ich habe den Schengen-Schutz erworben. Wie kann ich auf den Schengen-Schutz Plus aufstocken?

    Erwerben Sie bitte den neuen Schutz und schicken Sie uns eine E-Mail mit der Bitte zur Kündigung und Rückerstattung der ursprünglichen Police. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Anfrage vor dem Versicherungsbeginn der Police einreichen.

  6. Ich habe ein medizinisches Problem. Was sollte ich tun?

    Rufen Sie uns bitte baldmöglichst an unter Verwendung der Telefonnummer, die auf Ihrem Versicherungszertifikat und den Spezialbedingungsdokumenten notiert ist.

  7. Was ist ein bereits bestehender Zustand?

    Ein bereits bestehender Zustand ist ein Gesundheitsproblem, welches vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Versicherung bereits vorhanden war bzw. behandelt wurde.

  8. Wie kann ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen?

    Sie können uns eine E-Mail Nachricht schicken unter schengen@schengen.europ-assistance.com. Im medizinischen Notfall rufen Sie uns bitte an unter der Notrufnummer, die sich auf Ihrem Versicherungszertifikat und den Spezialbedingungsdokumenten befindet.

  1. Kann ich anstelle von jemand anders zahlen?

    Ja, Sie können anstelle von jemand anders zahlen.

  2. Akzeptieren Sie Banküberweisungen?

    Wir akzeptieren derzeit Zahlungen per PayPal oder per Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express).

  3. In welcher Währung muss ich zahlen?

    Die Versicherungsprämie muss in Euro bezahlt werden. Wir akzeptieren Zahlungen in Euro per PayPal und per Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) aus jedem Land.

  4. Wie wird die Transaktion auf meinem Kreditkartenauszug erscheinen?

    Sie sollten eine Rechnung von ”Europ Assistance” sehen.

  5. Werde ich nach dem Kauf eine Rechnung bekommen?

    Das Spezialbedingungendokument, das Sie nach dem Kauf erhalten, wird eine Zusammenfassung Ihres Kaufs zusammen mit dem Preis enthalten, den Sie entrichtet haben.

  6. Wann werde ich eine Rückerstattung meiner gekündigten Versicherung bekommen?

    Unser Zahlungsanbieter erledigt alle Anfragen innerhalb von 24 Stunden. Abhängig von der Bank und dem Land des Karteninhabers kann es von ein paar Tagen bis zu etlichen Wochen dauern.

  1. Wie erhalte ich mein Versicherungszertifikat?

    Das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungszertifikat wird nach der Zahlung unverzüglich per E-Mail versendet und steht darüber hinaus auf der Seite “Kauf bestätigen“ zum Download zur Verfügung. Sie brauchen es nur auszudrucken. Sie können auf Ihre Policendokumente auch im Bereich “Mein Konto” zugreifen. Um in den Bereich “Mein Konto” zu gelangen, benötigen Sie Ihre Policennummer. Diese finden Sie auf dem Dokument “Besondere Bedingungen“.

  2. Erscheint der Name des Policeninhabers (der Person, die die Prämie bezahlt) auf dem Versicherungs-zertifikat?

    Nein. Auf dem Versicherungszertifikat steht nur der Name der versicherten Person(en). Der Name des Policeninhabers oder der Policeninhaberin steht auf dem Dokument ”Besondere Bedingungen”.

  3. Wie erhalte ich meine Dokumente in einer anderen Sprache?

    Sie können die Policendokumente in der gewünschten Sprache im Bereich “Mein Konto” herunterladen. Um in den Bereich “Mein Konto” zu gelangen, benötigen Sie Ihre Policennummer. Diese finden Sie auf Ihrem Versicherungszertifikat und/oder auf dem Dokument “Besondere Bedingungen“.

  4. Wie kann ich die in meinen Dokumenten enthaltenen Informationen ändern?

    Nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail mit uns auf bevor der Versicherungsschutz beginnt unter schengen@schengen.europ-assistance.com.

  5. Ich habe meine Dokumente nicht erhalten. Was sollte ich tun?

    Sie können Ihr Versicherungszertifikat und die Sonderbedingungsdokumente umgehend nach Erwerb herunterladen. Diese Dokumente werden Ihnen auch per E-Mail zugeschickt. Falls Sie keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte zuerst Ihren Spam-Ordner und nehmen Sie anschließend Kontakt mit uns auf unter schengen@schengen.europ-assistance.com.