Schengen-Raum und Visum
Der Schengen-Raum besteht aus 29 Ländern (und 3 Kleinstaaten), in denen Reisende und Einwohner sich frei von Staat zu Staat ohne Pass bewegen können, da es zwischen den Schengen-Staaten keine Grenzkontrollen mehr gibt.
Wer benötigt eine Schengen-Reiseversicherung?
Für Bewohner von Nicht-EU-Ländern ist zur Einreise in den Schengen-Raum ein Visum erforderlich. Benutzen Sie unser Hilfswerkzeug unten, um herauszufinden, ob Sie für Ihre Reise ein Schengen-Visum benötigen. Falls Sie ein Visum benötigen, ist eine Reiseversicherung, welche Rückführungs- und Krankheitskosten abdeckt, ebenso erforderlich.
Es gibt jedoch Besonderheiten für jedes einzelne Land. Staatsangehörige bestimmter Länder brauchen z.B. nur ein Reise-Visum und kein Kurzaufenthalts-Visum, wobei andere es doch benötigen. Es ist immer am besten, sich an Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat zu wenden, um die aktuellsten und genauesten Informationen zu den Visumsbestimmungen zu erhalten.
Benötigen Sie ein Visum?
Welche Länder sind im Schengen-Raum?
- Belgien
- Dänemark
- Bulgarien
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vatikanstadt
Landkarte des Schengengebiets
- Schengenländer
- EU-Mitgliedsstaaten
Wie bekomme ich ein Schengen-Visum?
Sie können Ihren Visumsantrag vom Land bekommen, in welches Sie zuerst einzureisen planen (oder vom Land, in dem Sie planen, die meiste Zeit zu verbringen). Bei Vorlage müssen Sie auch folgende Dokumente vorzeigen.
-
Reisepass
Achten Sie bei der Beantragung darauf, dass Ihr Reisepass noch mindestens drei Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist.
-
Zweck des Besuches
Zur Prüfung des Grundes für Ihren Besuch müssen Sie Dokumente vorlegen, die nicht nur den Zweck Ihrer Reise, sondern auch die Bedingungen deutlich machen, unter denen Sie reisen / sich aufhalten werden. Zu solchen Nachweisen könnten unter anderem folgende gehören:
• Ihre Transportmittel: eine Kopie Ihres Rückflugtickets oder ein Nachweis für die Rückfahrt mit der Bahn, dem Auto, u.s.w.
• Der Zweck Ihrer Reise: Sie können einen Brief von Ihrer Arbeit vorlegen, falls es sich um eine Geschäftsreise handelt bzw. eine Reservierungsbestätigung, falls Sie mit einer Reisegruppe mitreisen
• Die Konditionen Ihrer Unterbringung während Ihres Besuches in den Schengen-Raum: dies kann die Bestätigung eines Freundes sein, bei dem Sie zu Gast sein werden oder die Reservierungsbestätigung eines Hotels
• Nachweis von ausreichenden Geldmitteln, um die Kosten Ihrer Reise zu decken -
Schengen-Reiseversicherung
Um ein Schengen-Visum zu bekommen, müssen Sie eine Krankenversicherung haben, welche die Kosten für Notarzt, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport deckt (einschließlich Todesfall) mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000€. Ihre Reiseversicherung muss in allen Schengen-Staaten und für die Gesamtaufenthaltsdauer gültig sein.