Die Top 5 Orte der Schweiz
Die Schweiz zählt mit seinen idyllischen Bergdörfern, kulturellen Städten, den Alpen, klaren Bergseen und modernen Industrien und Metropolen zu den spannendsten Ländern Europas.
Im Sommer, wie auch im Winter, kann in der Schweiz wunderbar Sport betrieben und genossen werden. Hier sind die Top 5 Orte der Schweiz, die ganz einfach mit dem Schengen-Visum Schweiz bereist werden können.
Zürich
Als eine der teuersten Städte der Welt hat sich Zürich einen Ruf gemacht. Doch die Stadt zwischen Limmat und Zürichsee besitzt neben einer schönen Naturseite außerhalb der Stadtgrenzen auch ein imposantes Nachtleben.
Luzern
Als schönste Stadt der Schweiz wird Luzern häufig bezeichnet. Die um 750 gegründete Stadt bringt einiges mit, was sich zu entdecken lohnt. Und während Bauten aus Barock und Kerben der französischen Revolution zu bestaunen sind, flimmern im Hintergrund die schneebedeckten Gipfel der umliegenden Berge.
Basel
Als Stadt der Museen wird Basel bezeichnet. Über 40 Museen tummeln sich in der Stadt im Dreiländereck zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Da viele der Museen internationalen Ruf genießen, lohnt ein Besuch zweifelsfrei.
Rheinfall
Ein besonderer Naturschauplatz ist der Rheinfall bei Schaffhausen. Hier brausen die Wassermassen des Rheins in einer Breite von etwa 160 Metern im größten Wasserfall Europas hinunter.
Montreux
Fans guter Musik sind besser in Montreux aufgehoben. Die Stadt ist für sein Jazz-Festival weltbekannt. Doch auch das Panorama am Genfer See, direkt in der Schweizer Riviera, mit Palmen und Weinbergen verspricht viele kurios-schöne Eindrücke.
Da die Schweiz bereits 2005 dem Schengen-Abkommen beitrat, ist das Bereisen der Schweiz für EU-Bürger mit dem Schengen-Visum Schweiz visumsfrei möglich. Nicht-EU-Bürger können das Schengen-Visum beantragen und können damit bis zu 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 6 Monaten in der Schweiz bleiben. Das gilt auch für die anderen Schengen Staaten. In dieser Zeit können Freunde in der Schweiz besucht werden oder Tourismus betrieben werden. Arbeiten darf man mit dem Visum jedoch nicht. Wichtig ist zu wissen, dass vor der Beantragung des Visums eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro abgeschlossen werden muss. Viel Spaß in der Schweiz.
Tweet